Regelwerk des Sportvereins „Meißner Gasse e. V.“

§ 1

  1. Der Verein führt den Namen „Meißner Gasse e. V.“ und hat seinen Sitz in Freiberg. Die Geschäftsadresse ist der Wohnsitz des Vorsitzenden. Der Sportverein „Meißner Gasse e. V.“ wurde am 20.06.1990 gegründet. Er ist aus dem Betriebssportverein „Lefatex“ hervorgegangen, welcher seit dem Jahre 1967 existierte. Die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht erfolgte am 24.07.1990.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Sport, Spiel und sportliche Förderung verwirklicht.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

  1. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Sachsen.

§ 4

  1. Die Farben des Vereins sind schwarz, grün und lila, welche in der Repräsentation als Hauptbestandteil vorhanden sein müssen.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen des Vereinszeichens.

§ 5

  1. Der Verein führt als Mitglieder
    1. ordentliche Mitglieder ( ab 18. Lebensjahr )
    2. außerordentliche Mitglieder ( Mitglieder, deren Interessen denen der ordentlichen Mitglieder gleich sind oder deren Mitgliedschaft eine Förderung des Vereinszwecks erwarten lässt )
  2. Mitglied im Verein kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.
  3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
  4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  5. Die Mitgliedschaft endet
    1. durch schriftlichen Austritt
    2. durch Streichung aus dem Mitgliedsverzeichnis      
    3. durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten.
  6. Mit Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Verein.
  7. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art und Höhe sowie Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest. Ab dem 01.01.2017 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 9,00 € pro Monat, die Aufnahmegebühr 2,50 €.

§ 6

  1. Die Organe des Vereins sind
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand

§ 7

  1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
  2. Die Einladung hat spätestens 2 Wochen vorher schriftlich oder mündlich zu erfolgen.
  3. Der Vorstand oder sein Stellvertreter leiten die Versammlung.
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und schriftlich vermerkt.
  5. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

§ 8

  1. Der Vorstand besteht aus
    1. dem 1. Vorsitzenden
    2. dem Stellvertreter
    3. dem Schatzmeister
    4. dem Schriftführer
  2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
  3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 5 Jahre.
  4. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung aus der eigenen Reihe ergänzen.
  5. Der 1. Vorsitzende und der Stellvertreter sind jeweils berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, und zwar jeweils einzeln.

§ 9

  1. Der Vorstand beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vereins.

§ 10

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an: 
    • Förderverein zur Hilfe geistig behinderter Kinder und Jugendlicher e.V., Tschaikowskistraße 57 in 09599 Freiberg
    • Verein behinderter Kinder „Kretzschmarstift“ Freiberg, Hainichener Straße 104 in 09599 Freiberg
    zu gleichen Teilen.